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Compliance

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Compliance Richtlinie

 

Die OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden „OMEGA“) bekennt sich zu Compliance – sowohl innerhalb der OMEGA und der Mitarbeiter*innen untereinander als auch nach außen hin gegenüber Geschäftspartnern und Lieferanten. Diesem umfassenden Bekenntnis sind die OMEGA Werte zugrunde gelegt. Diese sind die Basis der OMEGA Kultur und der Mitarbeiter*innen der OMEGA


Durch die Beachtung der OMEGA-Werte können erkannte Risiken eingedämmt werden und die OMEGA als integrer Vertragspartner wahrgenommen werden, der mit Ehrlichkeit, Respekt, Integrität und Loyalität innovative Produkte und Services anbietet.

 

Werte


Die Werte der OMEGA bilden die Unternehmenskultur für alle Mitarbeiter*innen der OMEGA und äußern sich insbesondere durch:

 

1    Unternehmerisch denken und handeln


Die Unternehmensgeschichte von OMEGA ist geprägt durch unternehmerisches Denken und Handeln. Unsere föderative Unternehmensstruktur und die offene Unternehmerkultur prägen unser Handeln, indem wir mit den Mitteln von OMEGA so umgehen, als ob es unser eigenes Unternehmen wäre. Obwohl wir uns als Teil eines Ganzen verstehen, hat Individualität bei OMEGA einen großen Stellenwert. Wir erwarten von all unseren Mitarbeiter*innen ein klares Bekenntnis zur Leistungserbringung und Lösungsfindung. Die Anliegen unserer Kunden sind uns so wichtig, dass wir jederzeit bereit sind, eine „Extrameile“ im Sinne eines Sonderaufwandes zu gehen.

 

2    Offen für Neues – Chancen ergreifen


Die IT-Industrie definiert sich laufend neu. Dieses Innovationspotenzial fasziniert und begeistert uns. Wir sind offen für neue Ansätze, denn sie ermöglichen uns die Einnahme einer Vorreiterrolle in unserem Markt. Veränderung ist für uns positiv, denn wir wissen um ihre Wichtigkeit für unseren nachhaltigen Erfolg. Dabei ist Veränderung für uns niemals Selbstzweck, sondern ein unentbehrlicher Prozess, um Gutes noch besser zu machen. Unsere Offenheit für Neues eröffnet uns Perspektiven für unsere persönliche Weiterentwicklung im Sinne von lebenslangem Lernen.


3    Wertschätzung und Respekt leben


Wertschätzung heißt für uns, dass wir jeden Menschen als Persönlichkeit respektieren, seine Leistung anerkennen und ihm mit einer positiven Grundhaltung begegnen. Wir schenken Vertrauen und legen Wert auf hohe Glaubwürdigkeit und Authentizität in unserem Tun. Wir halten uns an die lokalen Gesetze sowie alle relevanten rechtlichen Grundlagen. Und wir handeln gegenüber dem Unternehmen und unseren Kund*innen stets loyal, verbindlich und verantwortungsvoll. Fairness und eine offene sowie jederzeit wertschätzende Kommunikation bilden für uns die Grundlage für gemeinsamen Erfolg.

 

4    Teamwork macht uns stark


Teamwork bedeutet für uns, einander zuzuhören, zusammen abteilungs- und funktionsübergreifend auf die Erreichung gemeinsamer Ziele hinzuarbeiten und sich über Erfolge gemeinsam zu freuen. Unsere Zuverlässigkeit zeigt sich darin, wie wir miteinander, mit unseren Aufgaben und mit unseren Kund*innen umgehen. Wir übernehmen Verantwortung, handeln konsequent und halten, was wir versprechen. Wir sprechen aus, was wir wahrnehmen und legen großen Wert auf konstruktives Feedback. Offenes und proaktives Feedback nehmen wir als Wertschätzung wahr, da wir uns durch Feedback kontinuierlich weiterentwickeln.

 

5    Nachhaltig agieren – Zukunft gestalten


Nachhaltigkeit definiert unser langfristiges Handeln, indem wir als Unternehmen jederzeit verantwortungsvoll gegenüber der Wirtschaft, der Umwelt und der Gesellschaft agieren. Wir arbeiten gemeinsam am langfristigen Erfolg unseres Unternehmens. Um dieses Ziel zu erreichen, tätigen wir zeitgerecht die notwendigen Investitionen, insbesondere in die Ausbildung und Weiterentwicklung unserer Führungskräfte und Mitarbeiter*innen. Wir agieren partnerschaftlich. Besonders wichtig sind uns enge Partnerschaften mit unseren Kund*innen und unseren strategischen Lieferanten.

 

Jede*r Mitarbeiter*in wird ausdrücklich ermutigt, die Werte von OMEGA zu leben und neuen Kolleg*innen ein gutes Beispiel zu sein. Das betrifft sowohl Verstöße aufseiten der OMEGA als auch Verstöße des Vertragspartners gegen die in der Compliance-Richtlinie dargestellten Vorgaben und gesetzliche Verbote.

 

 

Grundsätzliches


Compliance bedeutet das Einhalten aller anwendbaren Gesetze und Verordnungen, die Beachtung von Standards und Richtlinien, einer guten Unternehmensführung sowie ein Verhalten, das mit ethischen und moralischen Grundsätzen im Einklang steht. Diese Richtlinie soll ein Wegweiser für unsere Mitarbeiter*innen für korrektes Verhalten in gewissen Situationen sein und sie im Arbeitsalltag unterstützen. Wer im Einklang mit dieser Richtlinie handelt, genießt den notwendigen Schutz und die Rückendeckung von der OMEGA, sollte es zu Vorfällen kommen. Die Richtlinie legt einen für die OMEGA geltenden Mindeststandard fest, darauf aufbauend kann die lokale Geschäftsführung weitere Regelungen einführen.

 


Bekenntnisse 


Die OMEGA bekennt sich zu Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen und Umweltschutz und wird sich daher weder direkt noch indirekt an Geschäften oder Projekten beteiligen, die einhergehen mit:

 

•    der Nutzung von Zwangsarbeit, einschließlich Kinderarbeit oder einer Verletzung aller anderen geltenden Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO);
•    der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention;
•    politischen Unruhen oder Verletzungen der Menschenrechte;
•    der Verletzung von geltenden Umweltschutzgesetzen oder internationalen Übereinkommen darüber;
•    der Verletzung von fairen Arbeitsbedingungen, nach der im jeweiligen Land gültigen Definition; oder
•    der Verletzung von anwendbaren Regelungen, die von Internationalen Organisationen verabschiedet wurden, einschließlich, der einschlägigen UNO-Konventionen.

 


I.    Verhaltenskodex

 

1    Antikorruption
Die OMEGA stellt sich Korruption und rechtswidrigen Praktiken in allen Formen entgegen. Dies ungeachtet dessen, ob im öffentlichen oder privaten Sektor gehandelt wird. Die OMEGA lässt sich in keiner Form auf unethische Anreize oder Zahlungen ein und vertraut darauf, dass auch keine dieser Aktivitäten von ihren Mitarbeiter*innen oder Geschäftspartnern verfolgt werden. 

 


1.1    Bestechung & Gewährung oder Entgegennahme unzulässiger Vorteile
Mitarbeiter*innen der OMEGA werden weder Bestechungsgelder noch andere unangemessene Vorteile, weder direkt noch mittels eines Dritten anbieten, gewähren oder entgegennehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies für pflichtgemäße oder pflichtwidrige Erbringung von Leistungen einer Person erfolgt und ist gänzlich unabhängig davon, ob ein Zusammenhang mit einem konkreten Geschäft zum Vorteil der OMEGA besteht oder eine „allgemeine Einstimmung“ für künftige Geschäfte erreicht werden soll.

 

1.2    Beschleunigungszahlungen
Mitarbeiter*innen der OMEGA leisten keine Beschleunigungszahlungen. Darunter versteht man Geldsummen, die bezahlt werden, um Tätigkeiten, auf die ein Rechtsanspruch besteht zu beschleunigen oder zu beeinflussen (z.B. bei Bewilligungen, Zollabfertigungen, etc.).

 

1.3    Geschenke
Mitarbeiter*innen der OMEGA werden keine Geschenke anbieten, gewähren, die (direkt oder indirekt) einen unangemessenen Einfluss auf die Entscheidungsfindung des*r Geschenkempfängers*in haben und den orts- oder landesüblichen Geschäftsgebräuchen nicht entsprechen. Im Zweifelsfall sollen insbesondere bei Kund*innen des öffentlichen Bereichs konkret die internen Verhaltensregeln angesprochen werden, um nicht zu riskieren, dass mit dem Gewähren von Geschenken ein strafbares Verhalten gesetzt wird. Insbesondere sollen Geldgeschenke keinesfalls angenommen oder gewährt werden, weil dies schnell den Verdacht von Betrug, Bestechung oder sonstigen strafbaren Delikten hegt. 

 

Geschenke, welche im Rahmen der Tätigkeit für die OMEGA empfangen wurden und über ortsübliche und angemessene Aufmerksamkeiten nicht hinausgehen, dürfen von den Mitarbeiter*innen behalten werden. Darunter fallen beispielsweise Ladegeräte, Blöcke, Hüllen, Kappen, Schirme, Sonnenbrillen, USB- Sticks, oder vergleichbare Kleinigkeiten. 
Die lokale Geschäftsführung kann aber auch festlegen, dass solche Geschenke– herauszugeben sind, damit sie bspw. in einer Tombola unter allen Mitarbeiter*innen verlost werden. 

 

Größere Geschenke dürfen nicht angenommen werden. Die Geschäftsführung hat im Zweifel zu beurteilen, ob ein Geschenk ortsunüblich ist und entscheidet, ob das Geschenk gar nicht angenommen werden darf, von dem*r jeweiligen Mitarbeiter*in angenommen werden darf, oder im Rahmen bspw einer Tombola verlost wird.

 

Darüber hinaus darf der Wert der erhaltenen Geschenke die Wertgrenze von insgesamt EUR 100,-- pro Geschäftsjahr nicht übersteigen. 

 

1.4    Einladungen
Einladungen, bei denen der geschäftliche Aspekt im Vordergrund steht und die der Kundenpflege dienen, sind zulässig und sollen so gut wie möglich in Abstimmung mit internen Richtlinien der Kund*innen erfolgen. Auch hier sollte wiederum auf einen angemessenen und ortsüblichen Rahmen geachtet werden, das heißt, die Einladung und ihr Zweck sollen verhältnismäßig sein. Einladungen sollten im Zweifel mit der Führungskraft vorab besprochen und von dieser dokumentiert abgesegnet werden. Darüber hinaus kann auf Kundenwunsch angeboten werden, den Wert der Einladung an eine von der OMEGA vorgeschlagene gemeinnützige Organisation zu spenden. Gemeinnützige Organisationen sind in diesem Zusammenhang ausschließlich solche, welche der Definition des österreichischen Steuerrechts entsprechen.

 

1.5    Wohltätige Spenden und Sponsoring
Die OMEGA unterstützt, sponsert und/oder fördert keine sozialen und kommunalen Aktivitäten, die den Eindruck von Unangemessenheit oder dem Verschaffen unfairer Vorteile im Wettbewerb vermitteln. 

 

Spenden und Sponsorings, die mit einer politischen Partei in Verbindung gebracht werden können werden nicht durchgeführt. 

 


2    Interessenkonflikte
Persönliche Interessen sollen möglichst nicht in Konflikt mit Pflichten gegenüber der OMEGA oder ihren Geschäftspartnern stehen. Bei Vorliegen eines möglichen Interessenkonfliktes, ist die Führungskraft zu informieren. Dies gilt unabhängig davon, ob der Interessenkonflikt Mitarbeiter*innen der OMEGA oder deren nahe Angehörige (Ehepartner, Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere enge Freunde und/oder Verwandte) betrifft. 

 

Geschäfte mit einem möglichen Interessenkonflikt sind dann zulässig, wenn sie in derselben Form auch mit einem unabhängigen Dritten abgeschlossen würden („Fremdvergleich“). 

 

Geschäfte, denen ein Interessenkonflikt zugrunde liegen könnte, müssen einem Fremdvergleich standhalten und sind zusätzlich von einer Führungskraft zu genehmigen.

 

 

3    Verhalten im Geschäftsleben
3.1    Umgang mit Geschäftspartnern
3.1.1    Profil potenzieller Geschäftspartner

Die OMEGA legt großen Wert auf die Integrität ihrer Geschäftspartner und tritt daher mit Kund*innen und Zulieferern in Vertragsbeziehungen, die ähnliche Werte wie die OMEGA vertreten und diese auch leben. 

 

Die in Anhang 1 der Richtlinie Verhaltenskodex für Geschäftsbeziehungen definierten Compliance Klauseln sind in den AGB der OMEGA integriert.

Verbindliche Vorgaben der Zulieferer, die eine Verhaltensanweisung für unsere Geschäftspartner darstellen, werden entsprechend an diese weiter kommuniziert.


Strategische Zulieferer werden vor Eintritt in eine Vertragsbeziehung evaluiert. Strategische Zulieferer sind solche, die im Rahmen des Kerngeschäfts von OMEGA eingesetzt werden sollen. Insbesondere sind darunter Distributoren und Hersteller, sowie Zulieferer zu verstehen, die auf Grund des OMEGA-Einkaufsvolumens signifikant sind. Die Zusammenarbeit wird nur dann begonnen, wenn dieser Evaluierungsprozess zugunsten des strategischen Zulieferers ausgefallen ist. 

 

3.1.2    Grundregeln für laufende Vertragsbeziehungen
Unter Berücksichtigung der eingangs beschriebenen OMEGA-Werte wird auf einen respektvollen und professionellen Umgang mit (potenziellen) Geschäftspartnern großer Wert gelegt. Daher ist die OMEGA auch bestrebt, getroffene Vereinbarungen tunlichst einzuhalten und steht für Handschlagqualität.
Die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen ist eine Selbstverständlichkeit und werden interne Informationen sowohl von der OMEGA als auch des Vertragspartners nicht an unternehmensexterne Personen weitergegeben. 
Bei börsennotierten Gesellschaften, sind weiters die Regeln des Insiderhandels zu beachten (vgl Punkt 5 der unten angeführten Compliance Grundsätze und Risiken).

 

3.2    Geschäftsreisen
Mitarbeiter*innen, sowie die Geschäftsführung der OMEGA sollten auf Geschäftsreisen stets professionell und an die jeweilige Situation angepasst auftreten. Das bedeutet, sich während einer Dienstreise seriös und angemessen zu verhalten. Im Rahmen von Dienst- und Ausbildungsreisen soll die Angemessenheit der ausgewählten Unterbringung, der Schulungsorte, Reiseklasse, etc. berücksichtigt werden. 

 

Ausgaben werden nur ersetzt, wenn sie durch eine entsprechende Rechnung oder Ersatzbeleg belegt werden. 

 

3.3    Umgang mit sozialen Netzwerken
Auch in sozialen Netzwerken steht ein respektvoller Umgang im Vordergrund. Herablassende und beleidigende Äußerungen sollen daher niemals getätigt werden. Darüber hinaus darf das Verhalten in sozialen Netzwerken keinesfalls zu einer Rufschädigung der OMEGA führen.


Beim Posten von Bildern, Ton- und/oder Videoaufnahmen ist darauf zu achten, auch die notwendigen Rechte an diesen Medien zu haben. Es darf zu keinem Eingriff in Rechte Dritter kommen. Insbesondere ist zu beachten, dass sämtliche Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der OMEGA und ihrer Geschäftspartner stehen, der Vertraulichkeit unterliegen und sohin keinesfalls gepostet werden dürfen. Im Zweifel ist vom Hochladen eines Beitrags abzusehen. 

 

Diese Regelungen gelten insbesondere im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses nur für solche sozialen Medien, in denen ein Zusammenhang mit der OMEGA erkennbar ist, oder die OMEGA als Arbeitgeberin kenntlich gemacht wurde.

 

4    Umgang mit Vermögenswerten und Nachhaltigkeit
Alle Mitarbeiter*innen der OMEGA sollen verantwortungsvoll und sorgfältig mit den Vermögenswerten der OMEGA umgehen und sie vor Verlust, Diebstahl, Missbrauch und dem Zugang Dritter schützen. 
Der hier verwendete Begriff Vermögenswerte beinhaltet sowohl Immobilien und Sachwerte (einschließlich Mobiltelefone, Computer, Autos, Maschinen, Werkzeuge, Drucker etc.), als auch immaterielle Vermögenswerte (Urheberrechte, Patente, Know-How, Geschäftsgeheimnisse etc.). 

 

Im Allgemeinen sollen Vermögenswerte der OMEGA nur für berufliche Zwecke und – soweit erlaubt – für private Zwecke in wirtschaftlich sinnvoller und ressourcenschonender Art und Weise verwendet werden. Aufgetretene Schäden sollen an die lokale Geschäftsführung gemeldet und kaputte Geräte ausgetauscht werden.

 

Neben dem schonenden Umgang mit Vermögenswerten setzt die OMEGA auch auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz und hält sich stets an die relevanten Gesetze, welche als Mindeststandard jedenfalls zu erfüllen sind.
Die ordnungsgemäße Entsorgung bzw. zulässige Weitergabe (z.B. von alten Laptops an wohltätige Organisationen) von materiellen Vermögenswerten, sowie Mülltrennung, die Verwendung von e-Autos haben daher hohe Priorität. Die OMEGA legt auch großen Wert auf Regionalität.

 

Es ist auch darauf zu achten, dass keine Ressourcen verschwendet werden und immer nur so viel angeschafft wird, als auch tatsächlich verbraucht wird.

 

Nachhaltigkeit bedeutet:

-    verantwortungsvolle Nutzung von Rohstoffen und Ressourcen
-    Sicherheit und Herkunftssicherung von Rohstoffen
-    Bemühung um Minimierung des von Anlagen, Produkten und Projekten ausgehenden ökologischen Fußabdrucks;
-    Reduzierung von Umweltbelastungen in Luft, Wasser und am Land, sowie die Förderung von entsprechenden Maßnahmen, insbesondere zur Verringerung von CO2-Emmissionen;
-    Nutzung nachhaltiger Lieferketten;
-    verantwortungsvoller Umgang mit Wasser;

 

5    Grenzüberschreitender Austausch von Waren und Dienstleistungen
Als international agierendes Unternehmen gehört der grenzüberschreitende Warenverkehr zum täglichen Geschäft der OMEGA. Die OMEGA hat daher großes Interesse, die hierbei geltenden Regelungen einzuhalten. Hierzu zählen Beschränkungen hinsichtlich der Art des Produkts, des Herkunfts- und des Bestimmungslandes und auch hinsichtlich der Person der Kund*innen. Darüber hinaus können besondere Steuervorschriften sowie Regelungen zum Warenursprung relevant werden.

 


II.     Compliance Grundsätze und Risiken

 

1    IT-Sicherheit
Digitale Vermögenswerte stellen die Funktionsfähigkeit der Systeme der OMEGA sicher. Daher ist die Gefahr des unberechtigten Zugriffs auf derartige Vermögenswerte, insbesondere auf die zur Verfügung gestellten Endgeräte, aufs Geringste zu minimieren.

 

2    Vertraulichkeit und Datenschutz
2.1    Allgemein
Daten (z.B. Finanzdaten, technische Daten, betriebliche Daten, Kundeninformationen, Aktenvermerke etc.) werden immer mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. 


2.2    Vertraulichkeit
Das geschäftliche und technische Know-How von der OMEGA ist für den langfristigen Erfolg von der OMEGA entscheidend. Daher sollte sichergestellt werden, dass dieses Know-How vor unerlaubtem Zugriff Dritter geschützt wird. 

 

Zur Absicherung sollten Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern abgeschlossen werden, bevor diesen Know-How offengelegt wird.
Im Zweifel sind Informationen nicht weiterzugeben.


2.3    Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Einklang mit der DSGVO und den geltenden nationalen Vorschriften verarbeitet.
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn einer der in der Verordnung explizit genannten Rechtfertigungsgründe (zB Vertragserfüllung) des Artikel 6 DSGVO vorliegt und auch die übrigen Grundsätze der Verarbeitung, insbesondere die Notwendigkeit der Verarbeitung, eingehalten werden. Darüber hinaus sollte sichergestellt sein, dass den betroffenen Personen auch ihre Rechte zukommen. 

 

3    Wettbewerbs- und Kartellrecht
3.1    Allgemein

Wettbewerbs- und kartellrechtliche Vorschriften zielen darauf ab, den fairen Wettbewerb am Markt zu wahren und damit im Endeffekt auch die Verbraucher*innen vor Nachteilen zu bewahren, weshalb die OMEGA niemals unlautere Praktiken verfolgen wird.

 

3.2    Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht sieht ein Verbot der Täuschung der Marktteilnehmer*innen durch aggressive, irreführende oder sonstige unlautere Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Bewerbung von Waren und Dienstleistungen vor.

 

3.3    Kartellrecht
Das Kartellrecht verbietet ausdrücklich Absprachen (Kartelle), die die Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

 

Das Kartellrecht umfasst 3 Kerntatbestände, nämlich:
•    Kartellverbot (verbotene Absprachen)
•    Marktmissbrauch (unlautere Marktbeherrschung)
•    Fusionskontrolle (behördliche Genehmigungs-pflichten)

 

4    Betrugsbekämpfung
4.1    Betrugsbekämpfung

Die Zahl an betrügerischen Handlungen, insbesondere der Betrug im Internet, nimmt weltweit zu. Abgesehen von einfachen Formen des Betrugs durch Einzelpersonen, werden auch komplexere, von kriminellen Organisationen aufgezogene betrügerische Systeme beobachtet. 

 

Um alle Formen des Betrugs zu vermeiden und sich selbst sowie insbesondere die Mitarbeiter*innen zu schützen, setzt die OMEGA bei ungewöhnlichen Geschäften auf das Vier-Augen-Prinzip. Die bevorstehende Handlung wird nach diesem Prinzip von einem*r Kolleg*in gegengecheckt und kurz dokumentiert bestätigt.

 

Ein ungewöhnliches Geschäft in diesem Sinne liegt jedenfalls vor, wenn zumindest einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist:

 

•    Das Geschäft gehört nicht zum Tagesgeschäft der OMEGA; 
•    Das Geschäft überschreitet den von der lokalen Geschäftsführung festgelegten Transaktionswert. Wurde von der lokalen Geschäftsführung keine Wertgrenze festgelegt, so liegt ein ungewöhnliches Geschäft vor, wenn ein Betrag von EUR 100.000, -- überschritten wird;
•    Die OMEGA verzichtet umfassend auf ihre Rechte, oder nimmt Verpflichtungen auf sich, die in keinem Verhältnis zum Geschäft stehen.

 

Zahlungen sollen generell von einem*r Mitarbeiter*in angelegt und dann von einem*r weiteren Mitarbeiter*in durchgeführt werden. Die Zahlungen selbst unterliegen dem 4-Augen-Prinzip. Ausnahmsweise können Zahlungen durch Einzelpersonen erfolgen, falls das 4-Augen-Prinzip nicht praktikabel ist und die Zahlung einer anerkannten Geschäftspraktik bzw einem grundsätzlich geduldeten Geschäft unterliegt (z.B.: Essenseinladungen). 

 

Besondere Aufmerksamkeit ist darüber hinaus dem Zahlungsverkehr mit Zulieferern zu schenken. Geben diese Änderungen ihrer Zahlungsdaten schriftlich oder mündlich bekannt, sollte telefonisch nachgefragt werden, ob diese Änderungen korrekt sind. Über dieses Telefonat ist anschließend ein Aktenvermerk zu verfassen. Die Nachfrage hat dabei immer bei einem anderen Mitarbeiter als dem zu erfolgen, der die Änderung ursprünglich bekanntgegeben hat. Wird ein neuer Zulieferer in das System aufgenommen, sollten die übermittelten Daten möglichst abgeglichen werden (z.B. über die Homepage des Zulieferers, die Auftragsbestätigung oder die AGB des Zulieferers)

 

4.2    Zahlungen, Buchhaltung und Finanzwesen

Alle Zahlungen der OMEGA sollen transparent in Form von elektronischen Überweisungen oder durch Schecks erfolgen.
Barzahlungen sollen nur ausnahmsweise getätigt werden.

 

Zahlungen müssen an den entsprechenden Geschäftspartner geleistet werden, so wie dies in der zugrundeliegenden Rechnung angegeben ist (keine Zahlungen an Dritte). 

 

In ihren Entscheidungsprozessen ist die OMEGA auf die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäftsbücher angewiesen. Alle Geschäfts-transaktionen müssen vollständig, richtig und unverzüglich in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Abläufen, den Prüfungsgrundsätzen und den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung in den Büchern vermerkt werden. 

 


5    Verbot von Insidergeschäften
Das unerlaubte Ausnützen von nichtöffentlichen kursrelevanten Informationen in Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften ist gesetzlich verboten. Dies sowohl zum persönlichen Vorteil als auch zum Vorteil Dritter. Mag die OMEGA auch nicht an der Börse notiert sein, so kann sie dennoch Insiderinformationen erhalten, wenn sie mit börsenotierten Geschäftspartnern in Verbindung tritt.

 

Vor diesem Hintergrund beteiligen sich das Management und die Mitarbeiter*innen von der OMEGA in keiner Art und Weise an gesetzlich unerlaubten Insidergeschäften. 

 

Für den Fall, dass ein Mitarbeiter der OMEGA Geschäftsanteile von mehr als einem Prozent (1%) an einem Vertragspartner von Omega hält, so hat dieser Mitarbeiter das der OMEGA offenzulegen

 


6    Human Resources
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen ist ein ordnungsgemäßer Ablauf einzuhalten. Die Eignung des*r Bewerbers*in soll sich ausnahmslos aus der vorhandenen Dokumentation ergeben.

 

Eigenwerbung im Familien- und Bekanntenkreis ist ausdrücklich gewünscht; allfällige Bewerbungen sollen transparent gemacht werden.

 


III.    Hinweisgebersystem und Meldung von Verstößen

 

Oberste Priorität der OMEGA ist es, ihre Werte zu leben und auch für diese einzutreten. Konsequenterweise sollen Missstände daher auch aufgedeckt werden. In diesem Zusammenhang sind Hinweise integrer Mitarbeiter*innen eine der wichtigsten Mittel, Fehlverhalten zu erkennen, wodurch sie aktiv zum Schutz der OMEGA vor ernsthaften Gefahren beitragen. 

 

Alle Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner sind dazu angehalten, jeden ernsten Verdacht über mutmaßliche Verstöße im Zusammenhang mit dieser Richtlinie der Führungskraft zu melden. Diese hat jeden begründeten Verdacht wiederum an die lokale Geschäftsführung weiterzugeben.

 

Alternativ ist eine Meldung auch an die Mailadresse whistleblowing.omega@gsv.at möglich. Diese Mailadresse ist bei einem externen Rechtsberater, der einer absoluten Verschwiegenheitspflicht unterliegt, lokalisiert. Damit kommt es keinesfalls zur Offenlegung der meldenden Mitarbeiterin oder des meldenden Mitarbeiters bei der OMEGA, sodass die Meldung gegenüber der OMEGA anonym ist. In weiterer Folge wird dann in Abstimmung mit der OMEGA vorgegangen.

 

Eine weitere Möglichkeit eine Meldung von Verstößen einzubringen, besteht online über eine Hinweisgeberplattform. Alle hier eingebrachten Hinweise werden von Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte GmbH entgegengenommen und evaluiert. 
(https://app.whistle-report.com/report/60d11ce6-061e-476b-83d8-1b4260387417)

 

Die OMEGA toleriert keine Form von Vergeltung oder Karrierenachteilen gegenüber Mitarbeiter*innen, die einen Verdacht im guten Glauben melden und wird diese auch angemessen unterstützen. 

 

Diese Richtlinie wurde von der Geschäftsführung der OMEGA am 03.02.2023 verabschiedet und ist mit 04.02.2023 in Kraft getreten („Tag des Inkrafttretens“). Sie wird in der jeweils gültigen Fassung auf alle Ereignisse angewandt, die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens auftreten.

Ihr Innendienstmitarbeiter